Studiengebühren
ab Ausbildungsbeginn Oktober 2009



Studiengebühr pro Monat
- ein oder zwei Wahlpflichtfächer inklusive -

davon trägt der Bayerische Staat
nach Art. 47 BaySchFG pro Monat

somit verbleiben als Eigenleistung
für unsere Studierenden je Monat



Zahlungsform der Eigenleistung

- monatlich per Lastschrifteinzug

- bei Vorauszahlung eines Studienhalbjahres
- gewähren wir 2 % Skonto: € 1.476,00 - € 29,52
- entspricht monatlich

- bei Vorauszahlung eines Studienjahres
- gewähren wir 4 % Skonto: € 2.952,00 - € 118,08
- entspricht monatlich


Gebühren

- Eignungstest

- Aufnahmegebühr

- Staatliche Prüfungen:

   I. Prüfungsabschnitt (ein oder zwei Wahlpflichtfächer)

   II. Prüfungsabschnitt (ein oder zwei Wahlpflichtfächer)






314,75 €


68,75 €

246,00 €






246,00 €


1.446,48 €
241,08 €


2.833,92 €
236,16 €




15,00 €

50,00 €



70,00 €

140,00 €

 
 
 
 
 
 

Förderungen:

Ausbildungsbeihilfen können
beantragt werden nach:

- Bundesausbildungsförderungs-
- gesetz Bafög

- Bundessozialhilfegesetz BSHG

- Arbeitsämter Reha-Umschulung

- Landratsamt Fahrtkostenerstattung

- Bildungskredit

 
 

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